Energieberatung denkmalgeschützte Gebäude
Altbauten besitzen meist keine Wärmedämmung und Fenster und Türen entsprechen nicht den Anforderungen der ENEV. Mehrfamiienhäuser aus der Gründerzeit können durch geeignete Maßnahmmen deutlich verbessert werden, ohne dabei ihr charakteristisches Aussehen zu verlieren.
Auch bei der Altbausanierung sind die Mindestanforderungen der ENEV 2023 einzuhalten. Obwohl die ENEV für Denkmäler Ausnahmen vorsieht, sind auf alle Fälle eine bauphysikalisch geeignete Konstruktionen zu verwenden. Somit können die Heizkosten durch eine energetische Sanierung, aber auch durch sinnvolle Einzelmaßnahmen beträchtlich gesenkt werden.
Für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen sollte ebenfalls eine Energiebilanz erstellt werden. Außenwände, Fenster und andere Bauteile die hohe Energieverluste verursachen führen oft auch zu bauphysikalisch bedingten Schäden. Eine energetische Sanierung erhöht den Wohnkomfort, da Standartprobleme wie Zugluft und Feuchtigkeit beseitigt werden können.
Seit dem 01.04.2012 hat die KfW ein spezielles Förderprogramm für Baudenkmale aufgelegt.
Hierbei sind die hohen Anforderungen an eine energetische Sanierung von Altbauten geringer. Somit bestehen geringere energetische Anforderungen. Der Primärenergiefaktor für Neubauten darf um 60% überschritten werden und für den Transmissionsverlust gibt es keinen verbindlichen Wert.
Zulässig ist all das, was von einem Sachverständigen für Baudenkmale alles unbedingt notwendig ermittelt und bestätigt wurde.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von diesen Fördermittel ist jedoch eine spezielle „Energieberatung für Baudenkmale“ und eine Baubegleitung der anschließenden energetischen Sanierungsmaßnahmen.